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Das Urheberrecht (Copyright) ist ein Rechtsbegriff, der die an die Urheber von literarischen Werken oder Kunstwerken verliehenen Rechte beschreibt. Art der Werke, die vom Urheberrecht erfasst werden: Literarische Werke wie Romane, Gedichte,Theaterstücke, Filme, Musikstücke; Kunstwerke (Malereien, Zeichnungen, Photographien und Skulptur); architektonische Werke; Werbung, Karten und technische Zeichnungen. 01. Musikstücke. 02. Literarische Werke (veröffentlichte und nicht veröffentlichte). 03. Theaterstücke. 04. Audiovisuelle Werke oder Filme. 05. Malereien und Zeichnungen. 06. Skulpturen. 07. Photographische Werke. 08. Architektonische Werke. 09. Datenbanken, Datenzusammenstellung, Anthologien und andere. 10. Software oder Computerprogramme. 11. Tonaufzeichnungen. 12. Interpretation oder Vorführungen von Musikern, Autoren und Sängern. 13. Rundfunkübertragungen. 14. Damit in Zusammenhang stehende Rechte. 15. Lizenzen, Abtretung von Rechten und Vertrag über die Übertragung von abtretbaren Urheberrechten. |